Version: 01. August 2025
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend „Vertrag“) kommt zwischen dem Kunden und amasol mit Unterzeichnung eines Angebots von amasol durch den Kunden wirksam zustande, das diesen Vertrag einbezieht. Erfolgt keine Unterzeichnung erklärt der Kunde spätestens jedoch mit Aufnahme der Nutzung des Produkts seine Zustimmung zu diesem Vertrag und gilt dieser als angenommen. Dieser Vertrag legt Art und Umfang der Nutzung der Produkte fest, welche der Kunde auf Basis eines Angebots bei amasol bestellt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Angebot und diesem Vertrag haben die Bestimmungen im Angebot Vorrang.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Definitionen:
„Angebot“ bezeichnet jedes Angebot, in dem das vom Kunden bestellte Produkt aufgeführt ist. Ein Angebot kann eine Leistungsbeschreibung enthalten und auf geltende Leistungsbeschreibungen verweisen.
„Dokumentation“ bezeichnet die aktuellen technischen und nicht-technischen Spezifikationen, Handbücher und sonstige Dokumentationen, die dem Kunden für die bestimmungsgemäße Nutzung der Produkte zur Verfügung gestellt werden.
„Kundendaten“ bezeichnet Daten, die von den Produkten aus den Datenquellen des Kunden aufgenommen und von dieser verarbeitet werden, und die von der den Produkten zugunsten des Kunden generierten Dateneinsichten, Berechnungen bzw. Analyseergebnisse, wie zum Beispiel die berechneten Service Level Ergebnisse und unterliegende Informationen zu Ursachen von Leistungsstörungen.
“Materials„Materialien“ bezeichnet alle Schulungen, Dashboards, Präsentationen, Berichtsvorlagen oder andere Vorlagen, Dokumentation, Materialien, Methoden, Verfahren, Techniken, Ideen, Konzepte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, urheberrechtlich geschützte Werke, Formeln, Algorithmen, Datenbanken, Skripte, Konfigurationen, Logos, Symbole, Modelle und andere Erfindungen, die in Produkten enthalten sind bzw. die amasol im Zusammenhang mit ihren Angeboten entwickelt oder liefert, einschließlich aller diesbezüglichen Kopien, Teile, Modifikationen und Verbesserungen und aller abgeleiteten Werke zu Vorgenanntem und dem Kunden im Zusammenhang mit den Professional Services zur Verfügung gestellt werden oder die anderweitig ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden verwendet werden.
„Nutzungsdauer“ bezeichnet den Zeitraum bis zum Ende der vereinbarten Lizenzdauer gemäß Angebot, die sich nach der jeweiligen Lizenzart richtet, einschließlich jeder Verlängerung, oder bis zur Vertragsbeendigung.
„Nutzungsdaten“ bezeichnet Daten und damit zusammenhängende Analysen über die Bereitstellung, Konfiguration, Betrieb, Nutzung, Wartung und Support der Produkte und die Technologie, die der Kunde unter Verwendung der Produkte überwacht. Zum Beispiel Merkmale oder Fähigkeiten des Produktes, die genutzt oder verbraucht werden, Konfiguration des Produktes sowie Leistungs- und Diagnosezustand des Produktes.
„Nutzer“ bezeichnet den Kunden, seine Mitarbeiter und Drittnutzer (soweit diese von amasol zugelassen wurden), die vom Kunden zur Nutzung der Produkte berechtigt wurden.
„Open-Source-Software“ bezeichnet sämtlichen Open Source-, Community- oder sonstigen kostenlosen Code oder jegliche Programmbibliotheken, einschließlich unter anderem jeden Code, der generell lizenzgebührenfrei mit dem Recht zur Bearbeitung und/oder Verbreitung auf der Grundlage einer Lizenz oder anderen vertraglichen Regelung zur Verfügung gestellt wird, zum Beispiel und ausschließlich zur Verdeutlichung jede unter der GNU Affero General Public License (AGPL), GNU General Public License (GPL), GNU Lesser General Public License (LGPL), Mozilla Public License (MPL), Apache License, BSD Lizenzen oder sonstigen von der Open Source Initiative genehmigten Lizenzen.
„Produkte" bezeichnet die Software und deren Funktionen, wie sie in einem Angebot, der zugehörigen Dokumentation und allen Aktualisierungen angegeben und vereinbart sind. Die Bereitstellung der Produkte erfolgt nach Eingang der Lizenzgebühr in Form von maschinenlesbarer (object code) Software bzw. über die Cloud und gehostete Dienste, die von oder im Auftrag von amasol bereitgestellt werden und in Form elektronischer Berichte, Analysen und statistischen und leistungsbezogenen Informationen.
„Professional Services“ bezeichnet jede Umsetzung, Schulung, Beratung, Leistungsanalyse oder sonstige Dienstleistung, die amasol laut Vereinbarung erbringt. Der Kunde erklärt mit Annahme des Angebots oder spätestens mit Aufnahme der Leistungserbringung durch amasol seine Zustimmung zu der Leistungsbeschreibung Professional Services https://amasol.com/de/professional-services.
„Rechte an geistigem Eigentum“ sind Patente und Patentrechte, Prioritätsrechte, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Warenzeichen, Handelsnamen, Logos, Marken, Geschmacksmuster und andere Quellenbezeichnungen, jede andere Form von geistigem Eigentum, gewerblichen Schutzrechten, Eigentumsrechten oder anderen Schutzrechten, die mit ihnen in Verbindung stehen und die auf der Welt anerkannt sind, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, während deren gesamter Dauer sowie aller Verlängerungen und Erneuerungen derselben sowie alle
„Schadcode“ bezeichnet Viren, Würmer, Time Bombs, Trojaner und sonstige bösartige oder schädliche Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme.
„Support“ bezeichnet die in der Leistungsbeschreibung Support (https://amasol.com/de/support) näher beschriebene Bearbeitung gemeldeter Störungen, die Bereitstellung von Aktualisierungen für unterstützte Versionen der Produkte, die von Zeit zu Zeit von amasol laut Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme Professional Services und sonstigen von amasol erbrachte Betriebsleistungen, die von amasol nach Vereinbarung in Verbindung mit den Produkten bereitgestellt werden können.
1. amasol gewährt dem Kunden für die Nutzungsdauer und vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen des Angebotes und dieses Vertrages ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Produkte in Abhängigkeit von dem vereinbarten Funktionsumfang. Diese Lizenz gilt ausschließlich für den Kunden und die vereinbarte Anzahl seiner Nutzer, um die Produkte für die internen Geschäftszwecke des Kunden in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu installieren, zu nutzen und auf diese zuzugreifen, vorbehaltlich des Gebiets, des Umfangs, der Art der Nutzung und der Beschränkungen in Bezug auf die Bereitstellung. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte nur in der erworbenen Anzahl von Lizenzen zu nutzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
Die Nutzung der Produkte ist ausschließlich am im Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsort gestattet.
2. Der Kunde darf Produkte, die im Objektcode bereitgestellt wird, und die Dokumentation reproduzieren, soweit dies vernünftigerweise notwendig ist, um seine autorisierte Nutzung der Produkte zu unterstützen und keine anderweitige Nutzung erfolgt, und für Sicherungs- und Archivierungszwecke, sofern der Kunde Urheberrechtsvermerke und sonstige urheberrechtlich Kennzeichnungen weder löscht, ändert oder unterdrückt.
3. Die Produkte, sämtliche Zusatzprogramme, die verwendeten Symbole, das amasol-Logo, schriftliche Unterlagen sowie Dokumentationen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen oben benannten Gegenständen, welche amasol dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich amasol zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat amasol entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte.
4. Die Produkte werden nur als ganzes Produkt lizenziert. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Komponenten der Software zu trennen.
5. Jegliche über die in der Bestellung vereinbarte Nutzung hinausgehende oder erweiterte Verwendung der Produkte - beispielsweise Mehrfachinstallationen, die Nutzung durch eine größere Anzahl von IP-Adressen, an weiteren Standorten, durch verbundene Unternehmen oder eine intensivere Nutzung in Art, Umfang oder Häufigkeit - bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch amasol. In einem solchen Fall wird die vereinbarte Lizenzgebühr entsprechend der erweiterten Nutzung angepasst und der Kunde zahlt alle anfallenden Gebühren, einschließlich aller zu wenig gezahlten Beträge ab dem Datum des Beginns der Übernutzung. Erfolgt eine derartige Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von amasol, ist amasol berechtigt, vom Kunden entweder die sofortige Einstellung der Nutzung zu verlangen oder - im Falle einer nachträglichen Genehmigung - rückwirkend zusätzliche Lizenzgebühren gemäß der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Preisliste zu berechnen.
amasol ist berechtigt, die Nutzung des Produkts durch den Kunden zu erfassen und zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Nutzung im Rahmen der in der jeweiligen Bestellung vereinbarten Rechte erfolgt. Bei SaaS-Installationen wird amasol die Nutzung des Produkts kontinuierlich erfassen und überwachen. Bei Vor-Ort-Installationen verpflichtet sich der Kunde, amasol auf Anfrage, mindestens jedoch einmal pro Kalenderjahr, genaue und vollständige Nutzungsdaten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus behält sich amasol das Recht vor, per Fernzugriff oder vor Ort ein Audit durchzuführen, um die Einhaltung der vereinbarten Produktnutzungsbedingungen zu überprüfen. Der Kunde gewährt amasol einen angemessenen Zugang zu dem Produkt, den relevanten Systemen und Aufzeichnungen, die für die Durchführung eines solchen Nutzungsaudits erforderlich sind. Jede Prüfung wird während der üblichen Geschäftszeiten und mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
6. Soweit im Rahmen der Vertragsbeziehung Software und sonstige Produkte von Drittanbietern von amasol bereitgestellt werden, gelten die Nutzungsbedingungen dieses Vertrages entsprechend, soweit nicht die Nutzungsbedingungen der Drittanbieter vorrangig gelten. Als Teil dieser Nutzungsbedingungen erklärt sich der Kunde mit den spezifischen Rechten und Beschränkungen bezüglich der von Drittanbietern lizenzierten Komponenten einverstanden, auf die amasol den Kunden im Angebot hinweisen wird.
7. Für Open-Source-Software gelten ergänzend die jeweils der Open-Source-Software zu Grunde liegenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen. amasol führt eine aktualisierte Liste der anwendbaren Open-Source-Software mit einem Hinweis auf die jeweils anwendbare Lizenz sowie eine Kopie des vollständigen Lizenztextes. Diese Liste kann dem Kunden bei Anfrage übermittelt werden. Unbeschadet der vorstehenden Lizenzgewährungen ist dieser Vertrag nicht dazu bestimmt, die Bedingungen einer Open-Source-Softwarelizenz, die für die Produkte anwendbar ist, zu ändern, und im Falle eines Konflikts haben die Bestimmungen dieser Open-Source-Softwarelizenz stets Vorrang.
8. Der Kunde kann einen oder mehrere Drittnutzer benennen, die erforderlich sind, um die Ausübung der zulässigen Nutzung der Produkte durch den Kunden gemäß dem vereinbarten Funktionsumfang ausschließlich zum internen Geschäftsbetrieb und Nutzen des Kunden zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Jeder Drittnutzer muss schriftlich erklären, die Bestimmungen dieses Vertrages als für sich verbindlich einzuhalten. Der Kunde ist für die Handlungen und Unterlassungen dieser Drittnutzer verantwortlich und wird die Bedingungen dieses Vertrages bei dem Drittnutzer durchsetzen.
Dieser Vertrag gewährt keine Rechte an geistigem Eigentum an den Produkten oder der für amasol lizenzierten Drittanbieter-Komponenten, die gemeinsam mit den Produkten genutzt werden. Für die Nutzungsdauer wird dem Kunden nach Maßgabe des vereinbarten Funktionsumfangs ausschließlich ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht an den Produkten eingeräumt, das Produkt gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren im Rahmen des Vertragszwecks und im Umfang der Bestellung zu nutzen. Es werden keine weitergehenden Rechte, insbesondere nicht zur Nutzung und Verwertung, an den Kunden abgetreten. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere keine Rechte an dem Quellcode des Produkts. Mit Ausnahme der hierin festgelegten beschränkten Lizenzen erwirbt der Kunde keine Anrechte, Besitzrechte oder Ansprüche an den Produkten, und amasol und deren Lizenzgeber behalten alle Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte an geistigem Eigentum an den Produkten. Dies ist insbesondere kein Vertrag für kundenspezifische Entwicklung oder sogenannte Auftragsarbeit.
Der Kunde anerkennt, dass Quellcode, Aufbau, und Zusammensetzung der Produkte wertvolle Betriebsgeheimnisse von amasol oder seinen Lizenzgebern sind und alle Bibliotheken, Quellcodes, ausführbare Dateien als Bytecode und alle anderen Dateien (zusammenfassend die „Dateien“) ausschließliches Eigentum von amasol oder das Eigentum lizenzierender Drittanbieter bleiben. Daher erklärt sich der Kunde einverstanden, die Produkte nicht zu modifizieren oder zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln. Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, keinerlei Dateien weiterzugeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Quellcode und andere nicht-ausführbare Dateien), außer denen, die amasol speziell dafür gekennzeichnet hat. Dieser Vertrag berechtigt den Kunden keinesfalls, den Quellcode aus Dateien zu ziehen, die ihm nur in ausführbarer Form zur Verfügung gestellt wurde, oder den Quellcode solcher Dateien zu reproduzieren, modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verwenden oder weiterzugeben.
Der Kunde kann Feedback oder Vorschläge zu den Produkten an amasol übermitteln („Feedback“). Der Kunde gewährt amasol insoweit ein nicht ausschließliches, weltweites, gebührenfreies, vollständig bezahltes, unterlizenzierbares, unbefristetes, übertragbares und unwiderrufliches Recht zur Nutzung, Änderung, Verbreitung und Vermarktung des Feedbacks ohne Einschränkung oder Verpflichtung, sofern diese weder den Kunden noch irgendeine Einzelperson identifizieren. amasol kann Nutzungsdaten überwachen und erfassen, um aktuelle und zukünftige Produkte von amasol zu verbessern und diese, falls sie aggregiert sind und weder den Kunden noch irgendeine Einzelperson identifizieren, für Branchenanalysen, Benchmarking und Analysen verwenden.
amasol stellt die Produkte per elektronischer Lieferung zur Verfügung, und die Annahme gilt als erfolgt, sobald der Lizenzschlüssel ausgestellt wurde und eine elektronische Mitteilung über die Verfügbarkeit der Lizenzschlüssel für die vereinbarten Produkte informiert. Bei SaaS-Produkten erfolgt die Lieferung durch Übermittlung der Zugangsdaten.
1. Der Kunde ist alleine verantwortlich für (a) die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten, (b) die Mittel, mit denen der Kunde die Kundendaten erworben hat, und (c) die Erlangung aller erforderlichen Rechte zur Nutzung der Kundendaten im Zusammenhang mit den Produkten.
Der Kunde ist für die Einführung und Aufrechterhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten verantwortlich, die der Kunde zur Verfügung stellt oder kontrolliert.
Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung dafür, zu bestimmen, ob die Produkte für seine Erfordernisse zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten, insbesondere von Benutzeraktivitäten, vorbehaltlich besonderer Gesetze oder Vorschriften, geeignet sind sowie für die über die Produkte erzielten Ergebnisse.
2. Der Kunde ist verpflichtet, alle von amasol gelieferten Produkte unverzüglich ab Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet jedes Modul mit nicht kritischen Daten sorgfältig auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt.
3. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Produkte ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung der Produkte sicherzustellen. Dabei hat der Kunde insbesondere notwendige Einstellungen an seiner Firewall, Virenschutz- oder ähnlichen Datenschutzmechanismen sowie seinem Netzwerk bzw. seinem Server vorzunehmen. Das Risiko einer Nichtkompatibilität der Software mit der eingesetzten Soft- oder Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten der amasol.
4. Der Kunde wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugriff auf die Produkte oder deren Nutzung zu verhindern und wird amasol unverzüglich über eine solche unbefugte Nutzung oder einen solchen unbefugten Zugriff informieren. Der Kunde ist verpflichtet, amasol ohne schuldhaftes Zögern über jeden möglichen Missbrauch seiner Konten oder Authentifizierungs-Zugangsdaten oder jeden Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit Produkten zu informieren.
5. Der Kunde stellt die Produkte weder jemand anderem als dem Kunden oder seiner berechtigten Anzahl Nutzern zur Verfügung, noch nutzt er die Produkte zugunsten irgendeiner anderen Person als dem Kunden. Der Kunde darf seine Rechte zur Nutzung eines Produktes nicht an oder für Dritte verkaufen, weiterverkaufen, unterlizenzieren, vertreiben, übertragen oder anderweitig kommerziell verwerten, einschließlich als Teil eines Managed Services Angebots, Software as a Service, Cloud oder andere Technologien oder Dienstleistungen, sofern dies nicht im zugehörigen Angebot explizit von amasol gestattet wird.
6. Der Kunde wird nicht (a) den Objektcode, den Quellcode oder andere Betriebsmechanismen oder die zugrundeliegenden Ideen, Methoden oder Algorithmen der Produkte zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, diese abzuleiten oder sich anderweitig Zugang zu ihnen zu verschaffen, (b) ein Element der Produkte verändern, anpassen, übersetzen, kopieren oder davon abgeleitete Werke erstellen, (c) die Produkte nutzen, um einen Schadcode zu speichern oder zu übertragen, (d) versuchen, sich unerlaubt Zugang zu den Produkten und Services von amasol oder zu den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, einschließlich durch direkte oder indirekte Penetrationstests, oder (e) auf Produkte zugreifen oder diese nutzen, um (i) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken zu kopieren oder wiederzuverwenden, (ii) ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erstellen oder zu vertreiben, das/die mit einem Produkt konkurriert, oder (iii) Benchmarks oder Wettbewerbsanalysen durchzuführen oder zu veröffentlichen.
7. Die Software enthält technische Schutzvorkehrungen, die eine unautorisierte oder illegale Nutzung verhindern. Der Kunde erklärt sich mit diesen technischen Vorkehrungen einverstanden und verpflichtet sich, diese nicht zu umgehen und alles zu unternehmen, um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen.
1. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Produkte seinen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Produkte bekannt. Der Kunde erkennt an, dass das Produkt, wie jede Software, nicht fehlerfrei ist und möglicherweise nicht ohne Unterbrechung funktioniert. Der Kunde erkennt dies an und betreibt die Produkte nach Maßgabe dieses Abschnitts auf eigenes Risiko.
2. amasol gewährleistet, dass die Produkte während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen im Einklang mit den jeweiligen in der Dokumentation genannten Funktionsmerkmalen und -bedingungen funktionieren, vorausgesetzt, die erworbenen Elemente wurden ordnungsgemäß installiert bzw. konfiguriert und gemäß der Beschreibung in der Dokumentation genutzt und wurden - außer durch amasol - weder modifiziert noch ergänzt. amasol erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem anwendbaren Stand der Technik. Produkt- und Funktionsbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind allgemeine Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der amasol.
3. Werden die Vertragsleistungen von amasol nicht vertragsgemäß erbracht und hat amasol dies zu vertreten, so ist amasol verpflichtet, die jeweilige Vertragsleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Der Kunde wird amasol über nicht vertragsgemäß erbrachte Vertragsleistungen unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich informieren und diese ausführlich und nachvollziehbar beschreiben. Diese Mängelrüge soll amasol die Reproduktion des Fehlers ermöglichen.
4. Nur dann verpflichtet sich amasol als einzige Möglichkeit und als ausschließliche Abhilfe für den Kunden, (a) die Nichtkonformität der Produkte zu korrigieren, oder (b) das nicht-konforme Element zu ersetzen. Sofern eine Korrektur oder der Ersatz hinsichtlich einer wesentlichen Nichtkonformität innerhalb einer angemessenen Frist ab Eingang der schriftlichen Mitteilung des Kunden mit der Beschreibung der Gewährleistungsforderung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht angemessen ist, ist amasol berechtigt, das betroffene Element zu stornieren und amasol wird sämtliche nicht genutzten vorausbezahlten Gebühren für das betroffene Element erstatten.
5. Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt „Eingeschränkte Gewährleistung“ beschriebenen Fälle oder in einer schriftlichen Erklärung der Geschäftsführung gibt amasol keine weiteren Gewährleistungen, Zusagen oder Garantien hinsichtlich der Produkte. Die Produkte werden nach Maßgabe dieses Vertrages „as-is“ bzw. wie verfügbar ausgeliefert oder zur Verfügung gestellt. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, mit Ausnahme der oben aufgeführten ausdrücklichen Gewährleistungen lehnt amasol sämtliche anderen schriftlichen, mündlichen, ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen ab, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen der (i) Marktgängigkeit, (ii) Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Verwendung, (iii) Nichtverletzung von Rechten Dritter oder (iv) die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit des Produkts. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gibt amasol keine Gewährleistung, Zusagen oder Garantien, dass die Produkte oder deren Nutzungsergebnisse: (a) in Verbindung mit anderer Hardware, Software, anderen Systemen oder Daten funktionieren, (b) die Anforderungen oder Erwartungen des Kunden erfüllen, (c) ununterbrochen, fehlerfrei oder virenfrei sind, (d) die Ergebnisse aus der Arbeit mit den Produkten angemessen, verlässlich oder fehlerfrei sind, (e) alle Sicherheitslücken, Bedrohungen oder Angriffe identifizieren, abwehren oder beheben, (f) jeder Softwarefehler korrigiert wird, oder (g) die Umgebung des Kunden für unbefugten Zugriff bzw. Beeinträchtigung durch Dritte undurchlässig zu machen. Darüber hinaus übernimmt amasol keine Gewährleistung für Produkte oder Inhalte Dritter, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Recht zur Nutzung und Verwendung der Produkte beginnt mit dem vereinbarten Wirksamkeitsdatum und bleibt bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit in Kraft. Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen, können Produkte vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit weder gekündigt, noch storniert oder reduziert werden.
Jede Partei kann ein Produkt im Ganzen oder Teile davon bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
(a) wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, und diese Vertragsverletzung trotz schriftlicher Abmahnung innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht innerhalb dieser Frist behebt. Die Kündigung kann in diesem Fall mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich erfolgen, sofern die Vertragsverletzung grundsätzlich behebbar ist. Ist die Vertragsverletzung nicht behebbar, kann die Kündigung sofort ausgesprochen werden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der kündigenden Partei die Fortsetzung des Auftragsverhältnisses bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit unter Berücksichtigung aller Umstande des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Parteien nicht mehr zugemutet werden kann, oder
(b) wenn die andere Partei Gegenstand eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines anderen Konkurs-, Zwangsverwaltungs-, Liquidationsverfahrens oder einer Abtretung zugunsten von Gläubigern erfolgt ist.
Ein wichtiger Grund für amasol liegt insbesondere auch dann vor, wenn (a) es der Kunde versäumt, fällige Beträge zu bezahlen und dieses Versäumnis länger als zehn (10) Tage nach einer schriftlichen Mahnung von amasol andauert, oder (b) der Kunde oder seine Nutzer geistige Eigentumsrechte von amasol verletzen oder diese zweckentfremden, insbesondere bei einer von der vereinbarten Nutzung abweichenden Nutzung eines Produktes.
The termination of a product shall not result in the termination of other products or other agreements. An extraordinary termination of a product/individual order shall only cover the other products/individual orders concluded under the contract if the good cause justifying the extraordinary termination also makes it unreasonable for the respective party to continue the other products/individual orders until the end of the agreed term of the individual order, taking into account all circumstances of the individual case and weighing the interests of the parties, and individual orders are expressly mentioned in the notice of termination.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit beenden der Kunde und seine Nutzer unverzüglich die Nutzung der entsprechenden Produkte. Der Kunde hat alle von amasol zur Verfügung gestellten Kopien der zur Verfügung gestellten Produkte und alle weiteren Komponenten entweder zu deinstallieren oder zu vernichten und dies amasol auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. In Bezug auf jegliches SaaS-Abonnement, wird amasol dem Kunden alle verbleibenden, in Verbindung mit dem SaaS-Abonnement gespeicherten Kundendaten innerhalb eines Zeitraums von bis zu dreißig (30) Tagen nach Wirksamkeit der Kündigung oder Beendigung in dem Format zur Verfügung stellen, in dem sie gespeichert sind. Nach Ablauf dieser Frist ist amasol, sofern nicht anders angegeben oder gesetzlich verboten, nicht verpflichtet, Kundendaten zu speichern oder zur Verfügung zu stellen und kann alle Kundendaten, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, löschen.
Die Beendigung des Vertrages - gleich aus welchem Grund - berührt nicht Verpflichtungen aus Vorschriften dieses Vertrages, die nach ihrem Sinn und Zweck die Laufzeit dieses Vertrags überdauern sollen, soweit das die Verpflichtung auslösende oder begründende Ereignis während der Vertragslaufzeit stattgefunden hat oder stattfindet.
Der Ablauf oder die Kündigung dieses Vertrages haben keinen Einfluss auf die Rechte, die vor dem Ablauf oder der Kündigung entstanden sind.
Wenn eine Leistung vom Kunden aus einem von amasol zu vertretenden wichtigem Grund gekündigt wird, erstattet amasol dem Kunden für das gekündigte Produkt sämtliche im Voraus bezahlten, nicht genutzten Lizenzgebühren. Kündigt amasol eine Leistung aus wichtigem Grund, bezahlt der Kunde amasol unverzüglich sämtliche unbezahlten Gebühren und in angemessener Weise entstandene Aufwendungen für die verbleibende Vertragslaufzeit einer solchen gekündigten Leistung.
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vereinbarte und vertragsgemäße Nutzung der Produkte geltend („Schutzrechtsverletzung“) und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet amasol wie folgt: amasol wird den Kunden auf eigene Kosten gegen sämtliche Klagen, Verfahren, Ansprüche und Forderungen Dritter („Ansprüche Dritter“) verteidigen, die aus einer Schutzrechtsverletzung resultieren und amasol begleicht sämtliche Schadenersatzforderungen, angemessene Kosten und Aufwendungen einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und Kosten (ob durch Vergleich oder endgültiges Gerichtsurteil), die dem Kunden direkt aus einer solchen Schutzrechtsverletzung entstehen. Zusammen mit den nachstehenden Schadensminderungspflichten stellt dies die gesamte Haftung von amasol und den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für die Schutzrechtsverletzung dar. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die vorstehend unter dieser Ziffer dargestellten Ansprüche gegen amasol ausgeschlossen. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen finden die vorstehenden Pflichten daher insbesondere keine Anwendung in Bezug auf einen Anspruch Dritter aus Schutzrechtsverletzungen, soweit und wegen Verletzung aufgrund (a) rechtsverletzender oder unrechtmäßiger Kundendaten, (b) Nutzung der Produkte in Kombination mit nicht von amasol gelieferter Software, Hardware, Netzwerken, Technologie oder Systemen, wenn die gerügte Rechtsverletzung mit dieser Kombination im Zusammenhang steht, (c) jede Modifikation oder Veränderung der Produkte, die nicht von amasol durchgeführt oder ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde, (d) die weitere Nutzung der Produkte durch den Kunden nachdem amasol den Kunden angewiesen hat, die Nutzung wegen eines Anspruchs wegen Verletzung einzustellen, (e) Nutzung der Produkte, welche über die in der Vereinbarung oder der Dokumentation genehmigte Nutzung hinausgeht, oder (f) Nichtdurchführung eines Updates, Upgrades oder Bugfix, welche amasol zur Verfügung gestellt hat, wenn deren Durchführung eine Rechtsverletzung verhindern könnte.
Sollte feststehen, dass eine Schutzrechtsverletzung vorliegt, so wird amasol auf seine Kosten entweder die Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, oder für den Kunden das erforderliche vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen. Ist amasol die vorgenannte Nacherfüllung unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, ist amasol berechtigt, das jeweils betroffene Produkt vorzeitig ganz oder teilweise zu beenden bzw. diesen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen rückabzuwickeln. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung hat amasol Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Vertragsleistungen. Die Vergütung entfällt nur, soweit der Kunde darlegt, dass die erbrachten Vertragsleistungen für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
Der Kunde wird amasol auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche Dritter verteidigen und schadlos halten, aus oder im Zusammenhang mit: (a) Nutzung geistiger Eigentumsrechte Dritter, (b) einem Verstoß des Kunden gegen den Kunden obliegende Pflichten; oder (c) das Eintreten einer der Ausschlüsse (a) bis (f), die oben in Ziffer 8.1 (Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums) aufgeführt sind.
Die jeweiligen Pflichten der Schadloshaltung jeder Vertragspartei (jede eine „Schadlos haltende Partei“) sind von folgenden Bedingungen abhängig: (a) sich wechselseitig unverzügliche durch schriftliche Mitteilung über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu informieren, (b) das alleinige und exklusive Recht, die Verteidigung und die Beilegung der Ansprüche Dritter zu kontrollieren, und (c) jegliche angemessene Unterstützung durch die schadlos zu haltende Parteien (jeweils die „Schadlos gehaltene Partei“) (auf Kosten und angemessene Anforderung der Schadlos haltenden Partei) bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. Die Schadlos gehaltene Partei wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder der Schadlos haltenden Partei überlassen oder nur im Einvernehmen mit der Schadlos haltenden Partei führen. Die Schadlos gehaltene Partei kann auf eigene Kosten einen eigenen Anwalt engagieren, der sie in Bezug auf einen Anspruch Dritter berät und sich an der Verteidigung gegen den Anspruch Dritter beteiligt, jedoch vorbehaltlich des Rechts der Schadlos haltenden Partei auf Kontrolle der Verteidigung und der Beilegung.
Wird eine Partei („berechtigte Partei“) gemäß vorstehender Regelung zur Schadloshaltung zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen berechtigt, unterlässt jedoch trotz schriftlicher Mitteilung und angemessener Fristsetzung entsprechende Maßnahmen, so ist die andere Partei („betroffene Partei“) berechtigt, zur Vermeidung von unmittelbaren Schäden oder Nachteilen im eigenen Namen und auf Kosten der schadloshaltungspflichtigen Partei selbst tätig zu werden. Voraussetzung ist, dass (a) der berechtigten Partei zuvor schriftlich Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte gegeben wurde, (b) die Maßnahme der betroffenen Partei erforderlich und verhältnismäßig ist, und (c) die betroffene Partei die berechtigte Partei über ihre Maßnahmen informiert und diese nur im notwendigen Umfang ergreift. Die berechtigte Partei hat der betroffenen Partei alle im Zusammenhang mit der eigenständigen Maßnahme entstandenen angemessenen Kosten zu erstatten.
Die Parteien haften für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden dem Grunde und der Höhe nach unbeschränkt bei (i) Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (ii) bei der Übernahme einer Garantie im Hinblick auf diese Garantie, (iii) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) bei Datenschutzrechtsverletzungen, (v) der Verletzung von Schutzrechten sowie (vi) jede andere Haftung, sofern diese Haftung nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
Soweit Ziffer 8.1 dieses Vertrages keine Anwendung findet, haftet eine Partei bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind diejenigen vertraglichen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung die andere Partei deshalb regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften ist die Gesamthaftung einer Partei aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von Kardinalpflichten - unabhängig vom Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den jeweils niedrigeren der folgenden Beträge: (a) den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden oder die (b) vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr für das betroffene Produkt tatsächlich gezahlten oder geschuldeten Lizenzgebühren beschränkt.
Außer im Fall der Ziffer 9.1 haftet keine Partei für spezielle, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, Strafschadenersatz oder exemplarische Schäden, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Betriebsunterbrechung, entgangene Gewinne, Datenverlust oder Deckungskosten, selbst wenn diese Partei von der Möglichkeit solcher Schäden wusste oder hätte wissen müssen.
Die in dieser Ziffer 9 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten unabhängig von der Art des geltend gemachten Anspruchs oder der zugrunde liegenden rechtlichen Theorie - sei es vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit), auf verschuldensunabhängiger Grundlage, aus Produkthaftung oder einer sonstigen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Grundlage. Dies gilt auch für den Fall, dass ein in diesem Vertrag vorgesehenes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen bestimmte vertrauliche Informationen von einer Partei (die „Offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei (der „Empfänger“) offengelegt werden. “Vertrauliche Informationen” sind jegliche Daten oder Informationen, die von der Offenlegenden Partei oder in ihrem Auftrag offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder durch Inaugenscheinnahme (einschließlich Urkunden, Datenträgern) offenbart wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Informationen als „vertraulich“, „geheim“ oder in ähnlicher Weise bezeichnet wurden oder nicht. Vertrauliche Informationen sind einschließlich und ohne Einschränkung alle Unternehmens-, Produkt- und Vertragsinformationen, Dokumentationen, technische Informationen, Design, Prozesse, Verfahren, Schemen, Software, Daten, Know-how, Marketing- und Vertriebsstrategien, und sonstige Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere weil sie für Dritte nicht allgemein zugänglich oder nur mit erheblichem Aufwand beschaffbar sind und deren Offenlegung geeignet ist, berechtigte Interessen der offenlegenden Partei zu beeinträchtigen.
Der Empfänger ist verpflichtet, alle Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich für den Zweck der Geschäftsbeziehung zu verwenden, nicht über diese mit Dritten zu sprechen oder diese gegenüber Dritten offenzulegen sowie diese mit Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes im Hinblick auf solche vertraulichen Informationen, vor der Weitergabe an Dritte zu schützen.
Eine Offenlegung gegenüber verantwortlichen Mitarbeitern ist zulässig, sofern hierfür eine Notwendigkeit nach Treu und Glauben für die Geschäftsbeziehung mit amasol besteht und diese Personen einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht hinter der in der vorliegenden Vereinbarung zurückbleibt und geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass Personen, die Zugang zu Vertraulichen Informationen haben, die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
Als Vertrauliche Informationen werden solche Informationen nicht angesehen, die
(i) bereits vor dem Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich geworden sind, oder nach Offenlegung werden, ohne dass dies auf einer Handlung oder Unterlassung des Empfängers beruht,
(ii) die von dem Empfänger von einem Dritten erlangt wurden, ohne dabei gegen eine im Verhältnis mit dem Dritten abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung zu verstoßen, oder
(iii) nachweislich von dem Empfänger eigenständig und ohne Bezugnahme auf die Vertraulich Informationen entwickelt wurden.
Wenn und soweit in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung, die für den Empfänger rechtsverbindlich ist, oder anderweitig aufgrund anwendbaren Rechts Vertrauliche Informationen offengelegt werden müssen, darf die Offenlegung ausschließlich im erforderlichen Umfang und nur im Rahmen der jeweiligen Anordnung erfolgen und auch in diesem Fall gilt die Information im Übrigen weiterhin als vertraulich. Der Empfänger wird die Offenlegende Partei unverzüglich darüber informieren, dass die Vertrauliche Informationen offengelegt werden müssen, um somit der Offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, auf eigene Kosten angemessenen gerichtlichen oder anderweitigen Schutz hiergegen zu erlangen.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist unbefristet und gilt für die Vertraulichen Informationen auch unbefristet nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Der Empfänger ist bei Vertragsbeendigung und jederzeit auf Verlangen der Offenlegenden Partei verpflichtet, die Vertraulichen Informationen zurückzugeben oder deren Vernichtung oder im Falle computergestützter, elektronischer oder digitaler Daten deren unwiederbringliche Löschung zu bestätigen. Auf Verlangen der Offenlegenden Partei hat der Empfänger schriftlich zu bestätigen, dass er die Anforderungen vollständig erfüllt hat.
Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder das gesamte Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Unbeschadet des Vorstehenden darf amasol ohne die Zustimmung des Kunden jeden Vertrag an ein Verbundenes Unternehmen übertragen, oder an eine juristische Person, die ihre(n) gesamten oder im Wesentlichen ihre(n) gesamten Geschäftsbetrieb oder Vermögenswerte erwirbt. Jede Übertragung, die gegen diesen Punkt verstößt, ist von Anfang an nichtig und wirkungslos. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist der Vertrag für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger rechtsverbindlich, kommt ihnen zugute und kann von ihnen durchgesetzt werden.
Die Parteien werden zur Kommunikation untereinander in Bezug auf die Abwicklung und Durchführung dieses Vertrages elektronische Mittel nutzen, einschließlich unter anderem E-Mail, auf Portalen gepostete Mitteilungen, Online-Dokumentationen, Chats im Produkt und RSS-Abonnements zur Benachrichtigung über Updates. Jede Partei stimmt dem Erhalt von Mitteilungen in elektronischer Form zu und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Mitteilungen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, eine schriftliche Mitteilung darstellen.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich die Anwendung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere um Rechte, Aufgaben und Pflichten der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, zu regeln, auszulegen und durchzusetzen, ohne Berücksichtigung von kollisionsrechtlichen Bestimmungen, und unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der sachlich zuständigen Gerichte in München, Deutschland. Die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über den internationalen Warenkauf ausdrücklich von der Anwendung auf diese Vereinbarung ausgeschlossen ist.
Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) beruht. Es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) an die Stelle des Vereinbarten.
Version: 01.08.2025
Die umfassende Unterstützung von Dynatrace für moderne Cloud-, On-Premise- und Hybrid-Umgebungen stellt zudem Skalierbarkeit und langfristige Anpassungsfähigkeit sicher. Das Ergebnis ist eine zuverlässigere, kosteneffizientere und einfacher zu verwaltende Observability-Lösung im Vergleich zu fragmentierten Systemen oder weniger integrierten Ansätzen.
85 % der Technologieführer beobachten: die zahlreichen Tools, Plattformen, Dashboards und Applikationen machen Ihr Multicloud-Environment immer komplexer.
amasol vereinfacht den Betrieb von Multicloud-Environments, verbessert die Leistung und schafft - dank unserer ganzheitlichen Lösung - einen nahtlosen Geschäftsbetrieb.
Dynatrace bietet wertvolle Einblicke in Ihre IT-Prozesse. amasol nutzt diese Informationen und verbindet sie mit Ihren Geschäftsprozessen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anmeldung zur Workbench | Bedrohungserkennung mit KI-basierter Verhaltensanalyse.
Hier sind die wichtigsten Informationen:
Wann: Dienstag, 30. September 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr
Wo: Online via Zoom
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf interessante Diskussionen und Präsentationen rund um das Thema Detectability.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Ilgner
Eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anmeldung zu der DX NetOps Usergroup von amasol.
Hier sind die wichtigsten Informationen:
Wann: Donnerstag, 09. Oktober 2025 | 9:45 - 17:00 Uhr
Wo: im MEZZANIN Meetings & Events by Zeitgeist Vienna nahe Wiener Hauptbahnhof
Hier finden Sie Informationen zur Lage und Anfahrt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf interessante Diskussionen und Präsentationen rund um das Thema Broadcom.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Ilgner
Eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.