amasol erbringt Professional Services im Bereich IT-Monitoring und Observability. Ziel ist die Unterstützung des Kunden bei der Konzeption, Implementierung und Optimierung von Monitoring- und Observability-Lösungen. Dies umfasst insbesondere:
• Beratungs- und Planungsleistungen
• Integrations- und Implementierungsleistungen
• Customizing- und Entwicklungs-Leistungen
• Betriebsunterstützungsleistungen
Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot, ggf. ergänzt um ein Statement of Work.
Die Professional Services werden von amasol auf der Grundlage der Kundenumgebung, wie sie zum Zeitpunkt des Angebotes zur Ausführung der Leistungsbeschreibung existiert, erbracht.
Version: 01. August 2025
amasol ist verpflichtet, die Professional Services nur während des im Angebot angegebenen Leistungszeitraums zu erbringen. Am Ende des Leistungszeitraums verfallen alle nicht genutzten Professional Services oder, wenn sie im Nachhinein in Rechnung gestellt werden, gelten als in Anspruch genommen und zahlbar.
Der Kunde stimmt die konkreten Einsatztermine und Zeiten für Professional Services mit dem jeweiligen Berater von amasol ab. Einsätze erfolgen an Geschäftstagen von Montag bis Freitag (ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage) während der Geschäftszeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr. Für alle Professional Services, die an Geschäftstagen außerhalb der Geschäftszeiten geplant sind, wird eine 50 %ige Erhöhung der Gebühren und für alle Professional Services, die außerhalb von Geschäftstagen (Samstag, Sonntag, bundeseinheitliche Feiertage) geplant sind, eine 100%ige Erhöhung der Gebühren abgerechnet. Solche Erhöhungsgebühren sollen vom Kunden vorab schriftlich genehmigt werden.
Der Kunde kann Terminverschiebungen für vereinbarte Professional Services Einsätze anfordern. In diesem Fall ist der Kunde jedoch für alle Auslagen, die amasol dadurch entstehen, verantwortlich, einschließlich nicht erstattungsfähiger Reise- oder Stornierungsgebühren. Wenn amasol weniger als fünf (5) Geschäftstage vor dem geplanten Starttermin für die Professional Services eine schriftliche Mitteilung des Kunden hinsichtlich einer neuen Planung erhält, behält sich amasol das Recht vor, eine Gebühr für verspätete Stornierungen in Höhe von 50 % der Vergütung für diesen Einsatz, soweit von der Verschiebung betroffen, zu berechnen. Diese Gebühr wird nicht erhoben, soweit amasol die freigewordenen Kapazitäten kurzfristig anderweitig einsetzen konnte. Dadurch wird anerkannt, dass eine verspätete Stornierung amasol grundsätzlich keine wirtschaftlich angemessene Möglichkeit gibt, seine Ressourcen neu zu ordnen.
Sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde, gilt folgende Regelung für Reisekosten. Sofern Professional Services Einsätze auf Wunsch des Kunden vor Ort stattfinden sollen, erstattet der Kunde die notwendigen Reisekosten wie folgt:
• Fahrtkostenerstattung:
• Wegstreckenentschädigung: Für Strecken, die amasol-Mitarbeiter aus triftigen Gründen mit einem ihnen überlassenen /gehörenden Fahrzeug zurücklegen, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt, und zwar je Kilometer 0,35 €
• Anrechnung der Reisezeiten: 50% der tatsächlich getätigten Reisezeit wird wie Arbeitszeit berechnet. amasol achtet auf eine wirtschaftliche Termin- und Reiseplanung.
• Übernachtungskosten: Für Übernachtungen im Rahmen einer Dienstreise werden die Kosten bis 140,-€ pro Nacht (nach Beleg) erstattet
• Spesen werden auf Basis der jeweils aktuellen, steuerlichen Pauschalen erstattet.
amasol behält sich das Recht vor, für die Erbringung von Professional Services geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen. amasol bleibt dabei uneingeschränkt verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen, auch wenn diese ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer erbracht wurden.
Soweit im Rahmen der Erbringung der Professional Services durch amasol Arbeitsergebnisse, Entwicklungen, Konzepte, Skripte, Konfigurationen, Dokumentationen oder sonstige Leistungen entstehen („Ergebnisse“), stehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte hieran ausschließlich amasol zu. Soweit dabei gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte an Software entstehen, so stehen diese im Verhältnis zum Kunden ohne Zahlung einer gesonderten Vergütung, weltweit, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt exklusiv amasol zu.
amasol ist ferner berechtigt, das im Rahmen der Leistungserbringung gewonnene technische und fachliche Know-how uneingeschränkt für eigene Zwecke sowie in anderen Projekten und Kunden zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offenbart oder dessen Schutzrechte verletzt werden.
„amasol-Materialien“ bezeichnet alle Schulungen, Dashboards, Präsentationen, Berichtsvorlagen oder andere Vorlagen, Dokumentation, Materialien, Methoden, Verfahren, Techniken, Ideen, Konzepte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, urheberrechtlich geschützte Werke, Formeln, Algorithmen, Datenbanken, Skripte, Konfigurationen, Logos, Symbole, Modelle und andere Erfindungen, die in amasol-Software und Softwarekomponenten enthalten sind bzw. die amasol im Zusammenhang mit der Erbringung von Professional Services entwickelt oder liefert, einschließlich aller diesbezüglichen Kopien, Teile, Modifikationen und Verbesserungen und aller abgeleiteten Werke zu Vorgenanntem. amasol-Materialien enthalten keine Kundendaten.
Vorbehaltlich der Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden gewährt amasol dem Kunden eine zeitlich und räumlich beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der amasol-Materialien, die amasol dem Kunden im Zusammenhang mit den Professional Services zur Verfügung stellt. Der Kunde erwirbt keine Anrechte, Besitzrechte oder Ansprüche an den amasol-Materialien, und amasol oder deren Lizenzgeber behalten alle Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte an geistigem Eigentum an den amasol-Materialien. Nach der Erbringung der Professional Services, wird keine weitergehende Instandhaltung, Upgrades, Updates oder kontinuierliche Unterstützung der amasol-Materialien zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich räumt der Kunde amasol vorsorglich das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen im Rahmen der Zusammenarbeit durch den Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten, Materialien und Informationen ein, soweit deren Nutzung zur Leistungserbringung erforderlich ist.
amasol bemüht sich im kaufmännisch sinnvollen Rahmen, die Professionellen Services und die zugehörigen amasol-Materialien mit größter Sorgfalt und entsprechend dem nach besten Kräften erreichbaren Stand der Wissenschaft und Technik, nach gegebenenfalls vereinbarten Spezifikationen zu erbringen bzw. bereitzustellen. Ein bestimmter Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Eine Gewährleistung im Sinne einer Mängelhaftung wie bei Werkverträgen ist daher ausgeschlossen. amasol gewährleistet daher insbesondere nicht, dass die Professional Services (a) die Anforderungen oder Erwartungen des Kunden erfüllen oder (b) bestimmte vom Kunden gewünschte wirtschaftliche oder technische Ergebnisse erzielen.
Bei Nicht- und Schlechterfüllung durch amasol und wenn der Kunde amasol innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum, an dem die Professional Services erbracht wurden, darüber informiert, verpflichtet sich amasol als ausschließliche Abhilfe in Bezug auf erkannte Mängel oder Unstimmigkeiten für den Kunden, (a) die nichtkonformen Professional Services erneut zu erbringen, oder (b) wenn amasol festlegt, dass eine erneute Leistungserbringung kaufmännisch nicht sinnvoll ist, werden die betroffenen Professional Services storniert und amasol erstattet dem Kunden sämtliche den betroffenen Professional Services entsprechenden vorausbezahlten Gebühren.
Mängelansprüche gegenüber amasol verjähren in 6 Monaten ab Erbringung der Professional Services.
amasol haftet ohne vertragliche Beschränkungen wegen (a) Vorsatz, (b) für Schäden, die darauf beruhen, dass amasol einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat; (c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von amasol oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von amasol beruhen; (d) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von amasol oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von amasol beruhen; (e) nach dem Produkthaftungsgesetz; sowie (f) nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der Datenschutz-Grundverordnung. Außer in den vorgenannten Fällen haftet amasol nicht für spezielle, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, Strafschadenersatz oder exemplarische Schäden, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Betriebsunterbrechung, entgangene Gewinne, Datenverlust oder Deckungskosten, selbst wenn diese Partei von der Möglichkeit solcher Schäden wusste oder hätte wissen müssen.
Besteht eine Haftung von amasol aufgrund leichter Fahrlässigkeit wegen der Verletzung wesentlicher Pflichten, ist der Schadensersatz jedoch auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbaren unmittelbare Schäden begrenzt. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In anderen als den in den vorstehenden Absätzen bestimmten Fällen ist die Haftung von amasol wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften ist die Gesamthaftung einer Partei aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von Kardinalpflichten - unabhängig vom Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den jeweils niedrigeren der folgenden Beträge: (a) den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden oder die (b) vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr tatsächlich gezahlte oder geschuldete Vergütung beschränkt.
Durch höhere Gewalt, nicht von amasol zu vertretende Betriebsstörungen, oder nicht von amasol zu vertretende technische unvorhersehbare Umstände oder sonstiger etwaiger Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von amasol liegen, wird keine Haftung von amasol begründet. Wird aufgrund der genannten Umstände oder Gegebenheiten die zu erbringende Vertragsleistung von amasol temporär unmöglich, ruhen die Vertragspflichten von amasol bis zur Beseitigung bzw. bis zum Ende der Störung, soweit dies den Umständen nach zumutbar ist. Bei endgültiger Unmöglichkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
amasol haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen, oder des Kundennetzwerkes, die nicht im Verantwortungsbereich von amasol liegen.
Eine Haftung für die Wiederbeschaffung bzw. -herstellung oder den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der dazu notwendig ist, verlorene Daten auf dem EDV-System bzw. der Anlage des Kunden wiederherzustellen, bzw. wiederzubeschaffen. Voraussetzung hierfür ist es, dass der Kunde seiner Verpflichtung der eigenständigen Datensicherung aller Daten in geeigneter und regelmäßiger Form nachgekommen ist und sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung von amasol auf Schadensersatz gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz gegen amasol unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von amasol auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Das technische, anwendungstechnische und kaufmännische Personal des Kunden ist verpflichtet, mitzuwirken, um amasol die Erbringung der Professional Services zu ermöglichen. Der Kunde bestimmt einen qualifizierten Ansprechpartner für den/die amasol-Berater. Der Kunde bestimmt Fachexperten und anderes geeignetes Personal, die an der Ausführung beteiligt werden sollen.
Betriebs- und Hilfsmittel, wie remote-Zugang, gehören nicht zum Leistungsumfang von amasol und sind vom Kunden in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde stellt sicher, dass alle benötigte Hard- und Software vor Ort vorhanden ist und dem/den Beratern zu Beginn der Bereitstellung der Professional Services zur Verfügung steht. Der Kunde ermöglicht den System- und physischen Sicherheitszugriff sowie Zugriff auf Dokumentationen, Hilfsmittel, Anwendungsprogramme und Daten, soweit dies für amasol erforderlich ist, um die Professional Services zu erbringen. Betriebs- und Hilfsmittel, wie remote-Zugang, gehören nicht zum Leistungsumfang von amasol und sind vom Kunden in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Benötigte, aber für Berater nicht zugängliche Ressourcen können sich auf die Dauer des Auftrags und der Lieferung von amasol-Materialien auswirken. Der Kunde stellt dem/den Beratern je nach Bedarf einen angemessenen Arbeitsbereich bzw. Schulungsräume zur Verfügung.
Bestimmte Aspekte der Professional Services können den Neustart von Anwendungskomponenten in der überwachten Umgebung erfordern. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Neustart mit seinem Änderungskontrollprozess und seinen Wartungsrichtlinien übereinstimmt.
Die Erbringung bestimmter Professional Services erfordert Eingriffe an produktiven Systemen des Kunden und bringt damit Risiken. Der amasol Berater wird auf solche Risiken hinweisen und Maßnahmen zur Risikoreduktion empfehlen, z.B. vorherige Tests in nicht-produktiven Umgebungen, Datensicherungen, etc. Der Kunden ist dafür verantwortlich diese Maßnahmen umzusetzen und erst dann die Eingriffe an produktiven Systemen im Einklang mit den Änderungsmanagement des Kunden freizugeben.
Die Parteien erkennen an und sind sich darüber einig, dass die Leistungserbringung durch amasol von der Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen durch den Kunden abhängig gemacht wird. Das Versäumnis des Kunden die von amasol vernünftigerweise angeforderten Geräte, Daten, Ressourcen, Zugriffe, Personal oder ähnliches zur Verfügung zu stellen („vom Kunden verursachte Verzögerung“), kann die Erbringung der Professional Services erschweren, verhindern oder verschieben. In all diesen Fällen werden die Verpflichtungen von amasol, soweit es sich um eine vom Kunden verursachte Verzögerung handelt, in zulässiger Weise verzögert oder entschuldigt. Verlangt der Kunde aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verzögerung eine Verlängerung des Leistungszeitraums, so fallen für diese Verlängerung zusätzliche Gebühren und Kosten an.
amasol bestimmt die Berater, die mit der Erbringung der Professional Services beauftragt werden. Der Kunde kann schriftlich und unter Angabe spezifischer Gründe den Austausch von amasol Beratern verlangen, bezüglich welcher der Kunde vernünftigerweise annimmt, dass sie die Professional Services nicht angemessen erbringen.
amasol bestimmt die Berater, die mit der Erbringung der Professional Services beauftragt werden. Der Kunde kann schriftlich und unter Angabe spezifischer Gründe den Austausch von amasol Beratern verlangen, bezüglich welcher der Kunde vernünftigerweise annimmt, dass sie die Professional Services nicht angemessen erbringen.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen bestimmte vertrauliche Informationen von einer Partei (die „Offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei (der „Empfänger“) offengelegt werden. “Vertrauliche Informationen” sind jegliche Daten oder Informationen, die von der Offenlegenden Partei oder in ihrem Auftrag offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder durch Inaugenscheinnahme (einschließlich Urkunden, Datenträgern) offenbart wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Informationen als „vertraulich“, „geheim“ oder in ähnlicher Weise bezeichnet wurden oder nicht. Vertrauliche Informationen sind einschließlich und ohne Einschränkung alle Unternehmens-, Produkt- und Vertragsinformationen, Dokumentationen, technische Informationen, Design, Prozesse, Verfahren, Schemen, Software, Daten, Know-how, Marketing- und Vertriebsstrategien, und sonstige Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere weil sie für Dritte nicht allgemein zugänglich oder nur mit erheblichem Aufwand beschaffbar sind und deren Offenlegung geeignet ist, berechtigte Interessen der offenlegenden Partei zu beeinträchtigen.
Der Empfänger ist verpflichtet, alle Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich für den Zweck der Geschäftsbeziehung zu verwenden, nicht über diese mit Dritten zu sprechen oder diese gegenüber Dritten offenzulegen sowie diese mit Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes im Hinblick auf solche vertraulichen Informationen, vor der Weitergabe an Dritte zu schützen.
Eine Offenlegung gegenüber verantwortlichen Mitarbeitern ist zulässig, sofern hierfür eine Notwendigkeit nach Treu und Glauben für die Geschäftsbeziehung mit amasol besteht und diese Personen einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht hinter der in der vorliegenden Vereinbarung zurückbleibt und geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass Personen, die Zugang zu Vertraulichen Informationen haben, die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
Als Vertrauliche Informationen werden solche Informationen nicht angesehen, die
(i) bereits vor dem Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich geworden sind, oder nach Offenlegung werden, ohne dass dies auf einer Handlung oder Unterlassung des Empfängers beruht,
(ii) die von dem Empfänger von einem Dritten erlangt wurden, ohne dabei gegen eine im Verhältnis mit dem Dritten abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung zu verstoßen, oder
(iii) nachweislich von dem Empfänger eigenständig und ohne Bezugnahme auf die Vertraulich Informationen entwickelt wurden.
Wenn und soweit in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung, die für den Empfänger rechtsverbindlich ist, oder anderweitig aufgrund anwendbaren Rechts Vertrauliche Informationen offengelegt werden müssen, darf die Offenlegung ausschließlich im erforderlichen Umfang und nur im Rahmen der jeweiligen Anordnung erfolgen und auch in diesem Fall gilt die Information im Übrigen weiterhin als vertraulich. Der Empfänger wird die Offenlegende Partei unverzüglich darüber informieren, dass die Vertrauliche Informationen offengelegt werden müssen, um somit der Offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, auf eigene Kosten angemessenen gerichtlichen oder anderweitigen Schutz hiergegen zu erlangen.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist unbefristet und gilt für die Vertraulichen Informationen auch unbefristet nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Der Empfänger ist bei Vertragsbeendigung und jederzeit auf Verlangen der Offenlegenden Partei verpflichtet, die Vertraulichen Informationen zurückzugeben oder deren Vernichtung oder im Falle computergestützter, elektronischer oder digitaler Daten deren unwiederbringliche Löschung zu bestätigen. Auf Verlangen der Offenlegenden Partei hat der Empfänger schriftlich zu bestätigen, dass er die Anforderungen vollständig erfüllt hat.
Soweit amasol im Rahmen der Erbringung von Professional Services Zugriff auf personenbezogene Daten erhält oder solche Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Weisung des Kunden und im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO). Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch amasol ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien erfolgt auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) von amasol. Sofern die Parteien einen gesonderten AVV vereinbart haben, gilt dieser vorrangig. Die Verantwortung für die rechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten (insbesondere im Hinblick auf eine geeignete Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO) liegt ausschließlich beim Kunden.
Erfüllungsort ist der Sitz von amasol, soweit die Leistungserbringung nicht vor Ort beim Kunden zu erfolgen hat.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich die Anwendung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere um Rechte, Aufgaben und Pflichten der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, zu regeln, auszulegen und durchzusetzen, ohne Berücksichtigung von kollisionsrechtlichen Bestimmungen, und unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der sachlich zuständigen Gerichte in München, Deutschland. Die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über den internationalen Warenkauf ausdrücklich von der Anwendung auf diese Vereinbarung ausgeschlossen ist.
Version: 01.08.2025
Die umfassende Unterstützung von Dynatrace für moderne Cloud-, On-Premise- und Hybrid-Umgebungen stellt zudem Skalierbarkeit und langfristige Anpassungsfähigkeit sicher. Das Ergebnis ist eine zuverlässigere, kosteneffizientere und einfacher zu verwaltende Observability-Lösung im Vergleich zu fragmentierten Systemen oder weniger integrierten Ansätzen.
85 % der Technologieführer beobachten: die zahlreichen Tools, Plattformen, Dashboards und Applikationen machen Ihr Multicloud-Environment immer komplexer.
amasol vereinfacht den Betrieb von Multicloud-Environments, verbessert die Leistung und schafft - dank unserer ganzheitlichen Lösung - einen nahtlosen Geschäftsbetrieb.
Dynatrace bietet wertvolle Einblicke in Ihre IT-Prozesse. amasol nutzt diese Informationen und verbindet sie mit Ihren Geschäftsprozessen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anmeldung zur Workbench | Bedrohungserkennung mit KI-basierter Verhaltensanalyse.
Hier sind die wichtigsten Informationen:
Wann: Dienstag, 30. September 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr
Wo: Online via Zoom
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf interessante Diskussionen und Präsentationen rund um das Thema Detectability.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Ilgner
Eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anmeldung zu der DX NetOps Usergroup von amasol.
Hier sind die wichtigsten Informationen:
Wann: Donnerstag, 09. Oktober 2025 | 9:45 - 17:00 Uhr
Wo: im MEZZANIN Meetings & Events by Zeitgeist Vienna nahe Wiener Hauptbahnhof
Hier finden Sie Informationen zur Lage und Anfahrt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf interessante Diskussionen und Präsentationen rund um das Thema Broadcom.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Ilgner
Eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail.
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